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MOBILITÄTSGARANTIE

Sie sollen zügig ans Ziel kommen. Sollte uns dies nicht gelingen, z.B. durch Stau, Falschparker, Betriebsstörungen an Fahrzeugen oder Betriebsanlagen, können Sie die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen.
 
Dies bedeutet: Wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat (ausgenommen sind Fälle "höherer Gewalt", wie z.B. Umweltkatastrophen, Bombendrohungen etc.) und es keine alternative Verkehrslinie gibt, können Sie sich ein Taxi nehmen oder auf einen Fernverkehrszug (ICE, IC oder EC) umsteigen. Die von Ihnen auf Ihren Tickets mitgenommenen Personen können im Taxi oder im IC/EC bzw. ICE mitfahren
 
Die Fahrkarte dazu können Sie auch noch im Zug lösen. Die dabei entstehenden Kosten werden bis zu den jeweiligen Höchstgrenzen erstattet:
  • 30,- € für BärenTicket- und Ticket2000-Nutzer,
  • 20,- € für alle anderen Ticket-Inhaber

Die 20-Minuten-Regel bezieht sich auf das einzelne benutzte Verkehrsmittel. Eine Wegekettengarantie kann nicht gewährleistet werden. 

 

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Letzte Aktualisierung: 13.01.2010
30.7.2010

Anträge für die Kostenerstattung erhalten Sie in unseren >>KundenCentern oder auf der >>Download-Seite des VRR