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DREHGENEHMIGUNGEN

Drehgenehmigungen
Wenn Sie Fahrzeuge oder Einrichtungen der BOGESTRA filmen oder fotografieren wollen, bedenken Sie bitte, dass Bahnhöfe und Verkehrsanlagen dem Hausrecht des jeweiligen Verkehrsbetriebes (Deutsche Bahn AG oder regionaler Verkehrsbetrieb) unterstehen und dies in der Regel nicht ohne Zustimmung geschehen darf. Auch die Anlagen der BOGESTRA unterliegen dieser Zustimmungspflicht. Für private Zwecke wird jedoch auf Anfrage gern eine Genehmigung erteilt.
 
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei Großeinsätzen (Fußballspiele, Konzertveranstaltungen) keine Drehgenehmigung erteilt werden kann.
 
Ihre Anfrage mit Angabe des geplanten Termins und der Uhrzeit sowie der gewünschten Haltestelle / des gewünschten Fahrzeugs richten Sie bitte unter dem Stichwort "Drehgenehmigung" an
 
 Kontakt

 

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Letzte Aktualisierung: 06.03.2009
30.7.2010

Ihre Ansprechpartner rund um die Pressearbeit:
 
Sandra Bruns

-Pressesprecherin-
Tel.: (0234) 303 - 2384
Fax: (0234) 303 - 2432
E-Mail: presse @bogestra.de


Christoph Kollmann
-stellv. Pressesprecher-
Tel.: (0234) 303 - 2759
Fax: (0234) 303 - 2432
E-Mail: presse @bogestra.de 

Sie erreichen unsere Pressestelle montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 16 Uhr.