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INFOS FÜR MOBILITÄTSEINGESCHRÄNKTE - BAHNHÖFE UND STRAßENBAHNHALTESTELLEN

Die von Kunden im Rollstuhl nutzbaren Bahnhöfe und Straßenbahnhaltestellen können der folgenden Datei entnommen werden.
 
 
Die Bahnsteige der U-Bahnhöfe der Linien U35, 301, 302 und 308/318 sind über Aufzüge (Ausnahmen sind die Bahnhöfe Berninghausstraße in Herne sowie Bergwerk Consolidation in Gelsenkirchen) oder über Rampen mit einer Neigung von maximal 6% barrierefrei zu erreichen.
Der Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Fahrzeugboden beträgt bei der U35 maximal zehn Zentimeter, bei den anderen Linien maximal acht Zentimeter (Bahnhöfe mit höheren Werten sind in der Tabelle gekennzeichnet).
Der Spalt zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante beträgt bei Stadtbahnwagen und Tango 8 Zentimeter, bei Niederflur-straßenbahnen und Variobahnen 6,5 Zentimeter.
 
Hinweise zu Aufzügen
Aufzüge wurden so konzipiert, dass sie ohne Richtungswechsel oder Rückwärtsfahrt benutzt werden können. Die Bedienungselemente sind so angeordnet, dass sie von Rollstuhlbenutzern erreicht werden können.
Tagesaktuell nennen wir die Aufzüge, die aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Störungen leider nicht genutzt werden können. Auf Alternativen wird im Internet und an den Aufzügen durch Aufkleber hingewiesen.

Unter der Telefonnummer 0234 303-4040 (Technische Leitstelle) können Sie sich zusätzlich jederzeit vor Antritt Ihrer Fahrt über die aktuellen Betriebszustände der Aufzüge der BOGESTRA informieren.
 
Auf jedem Bahnsteig der U-Bahnhöfe befinden sich in Höhe der Zielanzeiger Notrufsäulen/-taster, über die Sie direkt mit der ständig besetzten Leitstelle verbunden sind. Dies gilt auch für die Notruftaste in den Aufzügen.
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Letzte Aktualisierung: 15.06.2010
30.7.2010

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