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INFOS FÜR MOBILITÄTSEINGESCHRÄNKTE - INFORMATIONEN FÜR SEHBEHINDERTE UND BLINDE FAHRGÄSTE

Informationen für sehbehinderte und blinde Fahrgäste in Fahrzeugen:
  • Stufen und Bedienungselemente sind kontrastreich gestaltet
  • Haltestellen werden angesagt
  • in den Stadtbahnenwagen und den Tango wird die Ausstiegsseite angesagt
  • Töne kündigen das Schließen der Türen an

Orientierungshilfen in Bahnhöfen und an Haltestellen:

  • die Bahnsteigkanten sind mit einem breiten, hellen Warnstreifen markiert, der den Gefahrenbereich an der Bahnsteigkante kennzeichnet
  • an einigen Haltestellen gibt es kontrastierende taktile Auffangstreifen entlang der Bordsteinkante und quer über den ganzen Bürgersteig. Sie führen zu einem Aufmerksamkeitsfeld in Höhe der 1. Tür. Sie sind mit dem Stock, aber auch mit den Füßen ertastbar und dienen zur Orientierung und zur Warnung
  • in Aufzügen ist die Bedeutung der Bedienelemente ertastbar und in Blindenschrift vorhanden
  • einige Aufzüge verfügen über eine akustische Ansage der Haltepunkte

Informationen für gehörlose Kunden:

  • in den Fahrzeugen wird jeweils die nächste Haltestelle über ein Display angezeigt
  • in den Stadtbahnen wird in diesem Display auch die Ausstiegsseite angezeigt
  • Zugzielanzeiger auf den Bahnsteigen der U-Bahnhöfe informieren über Linien und Fahrtrichtungen, Betriebs-störungen und aktuelle Maßnahmen

Weitere allgemeine Hinweise für alle Nutzer:
In den U-Bahnhöfen ist der Haltebereich der Fahrzeuge durch Schilder "Zughalt" gekennzeichnet.
Die Zugspitze hält in Höhe der H-Tafel; auf Strecken mit unterschiedlichen Zuglängen sind anstelle des H Ziffern in Abhängigkeit zur Wagenzahl angeordnet. Auf den Zielanzeigern wird durch die Angabe "Kurzzug" auf ein einzelnes Fahrzeug hingewiesen.

Halten Sie zur eigenen Sicherheit einen Mindestabstand von 30 Zentimeter zur Bahnsteig-/Bordsteinkante ein.

 

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Letzte Aktualisierung: 15.06.2010
30.7.2010

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