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VIDEOSCHUTZ IN ALLEN NRW-BUSSEN

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Videoschutz als Präventionsmaßnahme
Als ein weiterer Baustein im Sicherheitssystem für den Schutz der Kundinnen und Kunden sind in allen NRW-Bussen ab dem Baujahr 2000 Videoschutzeinrichtungen installiert. Inzwischen verfügen bereits rund 60% aller Busse der BOGESTRA über diese Einrichtung. Die Erfahrung in den videogeschützten Bussen hat gezeigt, dass Vandalismusschäden und Verschmutzungen seitdem erheblich zurückgegangen sind. Die Kameras haben auch Bereiche "im Blick", die vom Fahrer nicht durch den Rückspiegel einsehbar sind, also insbesondere im hinteren Bereich oder bei hohem Besetzungsgrad des Busses.
 
Daten sind vor unerlaubtem  Zugriff sicher
Die in den Fahrzeugen angebrachten Kameras zeichnen auf einem Endlosband auf, das ständig überspielt wird. Nur wenn das Fahrpersonal oder die Polizei es in bestimmten Verdachtsfällen für nötig halten, wird die Aufzeichnung zur weiteren Verwendung gestoppt. So gesichert, kann sie nur durch Werkstattmitarbeiter entnommen werden. Die Sichtung des Materials geschieht ausschließlich durch die Ermittlungsbehörden - Unbefugte haben keinen Zugriff auf die Daten.
 
Positive Stärkung des Sicherheitsgefühls
Die Videoschutzeinrichtungen stellen ein weiteres Komfortmerkmal im Öffentlichen Personennahverkehr dar, denn damit wird dem Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste weiter Rechnung getragen. Nicht nur in objektiver Hinsicht, sondern auch aus dem subjektiven Blickwinkel jedes Fahrgastes kann das Sicherheitsgefühl positiv verstärkt werden.
 
Erfolge bei der Täterermittlung
Sollte es einmal auf einem Fahrzeug zu einem Ereignis kommen, bei dem gesicherte Daten zur erfolgreichen Bearbeitung benötigt werden, sind die Aufzeichnungen eine hervorragende Basis für die Arbeit der Ermittlungsbehörden, deren Tätigkeit hierdurch wesentlich erleichtert wird. So konnten schon mehrfach Straftäter durch die Videoaufzeichnung überführt werden, so im Herbst 2006 ein jugendlicher Täter, der einen Brand in einem BOGESTRA-Bus gelegt hatte. Er stellte sich, nachdem sein Bild veröffentlicht worden war, der Polizei und gestand seine Tat. Weiterer positiver Aspekt: die Kosten für den entstandenen Sachschaden müssen nach der erfolgreichen Aufklärung nicht mehr von der Öffentlichkeit getragen werden.
 

 

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Letzte Aktualisierung: 26.09.2008
9.9.2010

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