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Neue Mobilitätsgarantie ab 1. Juli

Kategorie: Aktuelles
(28.06.2012)

Mit der Mobilitätsgarantie kommen Sie garantiert ans Ziel. Dies bedeutet: Wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat (ausgenommen sind Fälle "höherer Gewalt", wie z.B. Umweltkatastrophen, Bombendrohungen etc.) und es keine alternative Verkehrslinie gibt, können Sie sich ein Taxi nehmen oder auf einen Fernverkehrszug (ICE, IC oder EC) umsteigen. Die von Ihnen auf Ihren Tickets mitgenommenen Personen können im Taxi oder im IC/EC bzw. ICE mitfahren. Die Fahrkarte dazu können Sie auch noch im Zug lösen.

Für wen gilt die Mobilitätsgarantie und wann werden welche Beträge erstattet?

Die Mobilitätsgarantie gilt für alle Tickets des VRR-Verbundtarifs und des NRW-Tarifs. Die dabei entstehenden Kosten werden bis zu den jeweiligen Höchstgrenzen erstattet:

Ticket2000- und BärenTicket-Nutzer50 € unabhängig von der Uhrzeit der Inanspruchnahme
alle anderen VRR-Ticket-Nutzer25 €, Inanspruchnahme vor 20 Uhr
50 €, Inanspruchnahme nach 20 Uhr bis Betriebsschluss

Die 20-Minuten-Regel bezieht sich auf das einzelne benutzte Verkehrsmittel. Eine Wegekettengarantie kann nicht gewährleistet werden. 

Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie in Anspruch?

Füllen Sie bitte den Mobilitätsgarantie-Antrag aus, geben ihn mit allen Belegen in einem KundenCenter ab oder senden ihn innerhalb von 14 Tagen an das Verkehrsunternehmen, das die Verspätung verursacht hat. Das Antragsformular finden Sie im Internet auf unserer Homepage.

Darüber hinaus erhalten Sie telefonisch Auskunft an unserem ServiceTelefon 0180 3 504030 (0,09 €/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 0,42 €/Min.).

Wichtig

Bitte vergessen Sie nicht:

  • den Antrag komplett ausgefüllt abzugeben
  • die mit Wegangabe ausgefüllte Taxiquittung bzw. das Original-IC-/EC oder –ICE-Ticket beizufügen,
  • gegebenenfalls eine Kopie des Tickets (Zeitfahrausweis) beizulegen (gilt nicht für Abonnenten).

Nach positiver Prüfung Ihres Antrages zahlt das zuständige Verkehrsunternehmen Ihnen das Erstattungsgeld per Banküberweisung aus.

Download Formular Mobilitätsgarantie


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