

Das Kompetenzcenter Marketing NRW bei der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH teilt mit, dass ab August 2019 die in ganz NRW gültigen allgemeinen Beförderungsbedingungen geändert sind.
Aufgenommen wurden u.a. Regelungen zu E-Tretrollern. Das Kompetenzcenter Marketing NRW erläutert:
„Zusammengeklappte E-Tretroller können ab dem 1. August 2019 in Bussen und Bahnen in Nordrhein-Westfalen kostenfrei mitgenommen werden. Sie sind im zusammengeklappten Zustand wie ein Gepäckstück zu behandeln und daher wird kein Ticket benötigt. Anders sieht dies bei nicht klappbaren oder nicht zusammengeklappten E-Tretrollern aus: Diese werden wie ein Fahrrad behandelt, für das ein entsprechendes Ticket gelöst werden muss. Der Beschluss wurde im Landesarbeitskreis (LAK) Nahverkehr NRW, zuständig u.a. für den NRW-Tarif und die Beförderungsbedingungen in NRW, gefasst“.