Geburtsjahr 2010 und älterVerlängerung mit Schulbescheinigung
Um sicherzustellen, dass Schüler*innen, die 16 Jahre oder älter sind, weiterhin Anspruch auf ein DeutschlandTicket Schule oder SchokoTicket haben, benötigt die BOGESTRA eine aktuelle Schulbescheinigung.
Wer das DeutschlandTicket Schule oder das SchokoTicket auch im kommenden Schuljahr 2026/2027 nutzen möchte, kann dies ab dem 1. August 2026 unkompliziert verlängern. Hierzu erhalten Abonnent*innen ein entsprechendes Schreiben per Post, das auch die auszufüllende Schulbescheinigung enthält.
Diese Regelung gilt für alle Schüler*innen, die vor dem 1. Oktober 2010 geboren worden sind.