Rollatoren und E-Scooter

Rollatoren

Rollatorentrainings

Alle Veranstaltungen finden, wenn nicht anders erwähnt, von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr statt. Die Veranstaltungen sind kostenlos und ohne Anmeldungen.

Tipp: In unserem Video auf YouTube zeigen wir dir erste Tipps und Tricks zum Umgang mit Rollatoren und Rollstühlen in unseren Fahrzeugen! 

Hier findest du unsere nächsten Rollatorentrainings:

DatumOrt
11.06.2025Bochum-Wattenscheid, Max-König-Platz
09.07.2025, 15:00 - 18:00 UhrGelsenkirchen-Rotthausen, Ernst-Käsemann–Platz
16.07.2025Bochum-Nord, Gerther Markt
13.08.2025Wanne-Eickel, Buschmannshof
24.09.2025Bochum-Ost, Marktplatz Werne
15.10.2025Witten, Stadtgalerie

 

Terminabfrage
Empfang Hauptverwaltung Universitätsstraße (Telefon: 0234 303 2430)

Objektschutz
Betrieb Engelsburg (Telefon: 0234 303 2500)

Hinweis zur Beförderung von E-Scootern in Linienbussen

In einen bundesweit gültigen Erlass haben die Bundesländer die Mitnahme von Elektroscootern (E-Scootern) in Linienbussen des ÖPNV geregelt. Darin werden Regeln/Voraussetzungen für den E-Scooter, für den*die E-Scooter-Nutzer*in und für den Linienbus aufgestellt. Entsprechend gelten die Vorschriften der NRW-Beförderungsbedingungen.

Für eine Mitnahme müssen alle Regeln/Voraussetzungen erfüllt sein und es muss Platz im Fahrzeug sein!
 

Technische Voraussetzungen des E-Scooters

Dass der E-Scooter die technischen Voraussetzungen erfüllt und für die Mitnahme mit aufsitzender Person freigegeben, muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden. Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme muss durch ein daran angebrachtes gut sichtbares, entsprechendes Piktogramm erkennbar sein.

Vom Hersteller anzubringendes Piktogramm für E-Scooter, die die technischen Voraussetzungen gemäß Erlass erfüllen.

Ebenfalls Voraussetzung: Das maximal zulässiges Gewicht mit aufsitzender Person (und ggf. Zuladung) beträgt 300 Kilogramm.

Damit die Rückenlehne des Sitzes formschlüssig an die Prallplatte anliegen kann, dürfen keine Körbe, Halter für Gehhilfen, Taschen oder Rücksäcke o.ä. angebaut oder angehängt sein.
 

Personenbezogene Voraussetzungen des*der Nutzenden

Der Nutzer des E-Scooters hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G bzw. aG (§3 Abs. 1 Nr.1 oder 7 SchwbAwV) erhalten. Nachrangig genügt auch eine Kostenübernahme des E-Scooters durch die Krankenkasse. Eine ärztliche Bescheinigung reicht hingegen nicht aus.
 

Technische Voraussetzungen des Linienbusses

Die Busse, die für den Transport der erlassgemäßen E-Scooter geeignet sind, sind mit einem entsprechenden Piktogramm versehen.
 

Weitere Voraussetzungen (Richtige Ein-/Ausfahrt und Aufstellung im Bus)

Weitere Voraussetzung ist, dass Nutzende

  • den E-Scooter selbstständig rückwärts in den Bus einfahren,
  • den E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung des Busses mit der Rückenlehne seines Sitzes direkt an der Prallplatte aufstellen,
  • die Ausfahrt aus dem Bus selbstständig bewerkstelligen können.

Flyer: Beförderung von E-Scootern mit aufsitzender Person in Bussen
 

Schulungsangebot

Wir bieten berechtigten E-Scooter-Nutzenden die Möglichkeit, sich in speziellen Schulungsterminen durch praktische Übungen vorzubereiten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: 

BOGESTRA-Kundentraining
Tel. 0234 303-2422
E-Mail: kundentraining@bogestra.de