Tickets
Service
Karriere
Aktuelles
Über uns
Geschäftspartner*innen
von
Bitte geben Sie einen gültigen Start ein
nach
Bitte geben Sie ein gültiges Ziel ein
Datum
Bitte geben Sie ein gültiges Datum ab heute ein
Uhrzeit
Zurzeit liegen keine Meldungen vor.

Informationsblatt nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Videoüberwachungsanlagen

1. Verantwortlichen Stelle, Anschrift, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Anschrift siehe vorstehend, E-Mail: datenschutz@remove-this.bogestra.de 

vollständige Datenschutzerklärung: https://www.bogestra.de/meta-navigation/datenschutz.html

2. Zweck der Datenverarbeitung und rechtliche Grundlagen

  • Überwachung des Fahrgastwechsels, Betriebsablaufsteuerung
  • Überwachung des nicht-öffentlich zugänglichen Bereichs von Betriebsanlagen
  • Erhöhung der tatsächlichen Sicherheit der Fahrgäste sowie der Mitarbeiter
  • Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Fahrgäste sowie der Mitarbeiter
  • Eindämmung von Vandalismusschäden
  • Abschreckung von gewaltbereiten Personen
  • Verbesserte Strafverfolgung bei Eingriffen in den Straßenverkehr, Vandalismus, Körperverletzung, sexueller Belästigung, Eigentumsdelikten oder anderer strafrechtlich relevanter Delikte
  • Klärung von etwaigen Fahrgastansprüchen und andere zivilrechtliche Ansprüchen
  • Zutrittskontrollen zu betrieblichen Bereichen
  • Außenhautsicherung von betrieblichen Bereichen gegen unbefugten Zutritt
  • Speicherung sicherheitsrelevanter Betriebsereignisse

Die berechtigten Interessen der speichernden Stelle nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung sind im Wesentlichen mit den vorstehend aufgeführten Zwecken identisch.

Gesetzliche Grundlage: § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) „Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume“, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

3. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können

Innerhalb des Unternehmens erhalten die Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke benötigen. Aufzeichnungen werden nur auf Anforderung von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft, gerichtlicher Anordnung, bei Anforderung als Beweismittel im Rahmen von gerichtlichen Prozessen oder bei außergerichtlicher Anforderung durch Rechtsanwälte herausgegeben.

4. Betroffene Personen

Kunden/Fahrgäste, Mitarbeiter der BOGESTRA, Mitarbeiter von Auftragnehmern, sonstige Personen die sich im Bereich der Videoüberwachung aufhalten

5. Speicherdauer

Die Speicherfrist für die Kameras in den Fahrzeugen (Bahnen und Busse) beträgt maximal 48 Stunden. Die Speicherfrist für die Kameras der Stadtbahnanlagen und der übrigen stationären Anlagen beträgt 72 Stunden.

Die Aufzeichnungen werden automatisch überschrieben. Bei einem Vorfall kann eine separate Speicherung der Videoaufzeichnung erfolgen. Sofern Videoaufzeichnungen als Beweismittel für die straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung gespeichert werden, erfolgt die Löschung entsprechend der Verjährungsvorschriften.

6. Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft: Auskunftsersuchen sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.

Recht auf Berichtigung: Dieses Recht ist dahingehend eingeschränkt, dass die Videoaufzeichnungen technisch nicht verändert werden können.

Recht auf Löschung: Das Recht auf Löschung wird, sofern keine zweckgebundene Speicherung erfolgt, durch das automatische Überschreiben der Daten umgesetzt.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben, der Zweckbindung bei einer Speicherung und eng definierter Zugriffsrechte berücksichtigt.

Recht auf Datenübertragbarkeit: Dieses Recht ist technisch eingeschränkt, da die Daten verschlüsselt gespeichert werden und nur mit einer speziellen Software entschlüsselt werden können, zudem kann eine Übertragung möglicherweise die Rechte Dritter beeinträchtigen.

Recht auf Widerspruch: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.

Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (LDI NRW).

Stand, 01.09.2020

Newsletter_Grafik

Bleib up to date!

Abonniere jetzt den BOGESTRA-Newsletter und verpasse keine aktuellen Infos und Aktionen.

Der neue Bogestra‑Newsletter

Jetzt anmelden und up to date bleiben!