Wer das DeutschlandTicket Schule oder das SchokoTicket auch im kommenden Schuljahr 2026/2027 nutzen möchte, kann dies ab dem 1. August 2026 unkompliziert verlängern. Hierzu erhalten Abonnent*innen ein entsprechendes Schreiben per Post, das auch die auszufüllende Schulbescheinigung enthält.
Diese Regelung gilt für alle Schüler*innen, die vor dem 1. Oktober 2010 geboren worden sind.
So wird das Ticket für das neue Schuljahr beantragt:
- Schulbescheinigung von der Schule ausfüllen lassen (NUR gültig mit Ausstellungsdatum AB dem 1. August 2026)
- Ausgefüllte Schulbescheinigung bis zum 15. Oktober 2026 an die BOGESTRA zurückschicken (per E-Mail an schulbescheinigung@bogestra.de oder per Post) oder persönlich in einem unserer KundenCenter einreichen
Der*die Schüler*in besucht ab dem Sommer keine Schule mehr?
Dann muss das Ticket fristgerecht bis zum Ende des Schuljahres (31.07.2026) schriftlich, gerne per E-Mail, bei der BOGESTRA gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 27. Juli 2026 bei der BOGESTRA vorliegen.
Was passiert bei weiterer Nutzung ohne neue Schulbescheinigung?
Wenn das Ticket nach dem 31. Juli 2026 weiter genutzt wird und der BOGESTRA bis zum 15. Oktober 2026 keine neue Schulbescheinigung vorliegt, wird das Ticket automatisch zum 31. Oktober 2026 gesperrt.
Außerdem wird rückwirkend zum 1. August 2026 – gemäß unserer Abobedingungen – die Differenzberechnung zum jeweiligen Produkt durchgeführt. Je nach Beendigungsdatum erfolgt die Abbuchung in dem Zeitraum von September bis November von dem uns bekannten Konto.