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    Erklärung zur Unternehmensführung und zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex

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  • Finanzkalender des laufenden Jahres

    DatumEreignis
    30. April 2025Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2024
    11. Juli 2025Ordentliche Hauptversammlung
    14. Juli 2025Veröffentlichung Geschäftsbericht 2024
    29. August 2025Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht

    Alle Angaben sind ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen sind vorbehalten.

  • Geschäftsberichte und Nachhaltigkeitsberichte

    • Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2023
    • Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2022
    • Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2021
    • Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2020
    • Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2019
  • Halbjahresfinanzberichte
    • Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2024
    • Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2023
    • Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2022
    • Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2021
    • Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2020
    • Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019
    • Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018
    • Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017
    • Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2016
  • Entgelttransparenzbericht

    • Entgelttransparenzbericht 2017 bis 2021
    • Entgelttransparenzbericht 2016
  • Jahresabschlüsse

    Hier klicken, um alle Jahresabschlüsse anzusehen

  • Risikobericht LkSG

    Gemäß den regulatorischen Vorgaben ist durch das Unternehmen einmal jährlich für das abgelaufene Geschäftsjahr (Vorjahr) ein Risikobericht zu erstellen. Dieser Bericht muss erstmalig für das Jahr 2024 erstellt und in den ersten vier Monaten des Jahres 2025 veröffentlicht werden.

    Festgelegt wird dies im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches auch als Sorgfaltspflichtengesetz oder als Lieferkettengesetz bezeichnet wird („Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“).

    Ungeachtet, dass die Verpflichtung erst ab dem Jahr 2024 wirkt, wird durch das Risikomanagement der BOGESTRA bereits seit dem Jahr 2022 ein Risikobericht erstellt. Ziel ist es, frühzeitig auf etwaige Problemfelder hinzuweisen und den zielgerichteten Umgang mit diesen Problemfeldern anzustoßen.

    • BAFA-Risikobericht LkSG 2024
    • Risikobericht LkSG 2024
    • Risikobericht LkSG 2023
    • Risikobericht LkSG 2022
  • Ad-Hoc-Mitteilungen nach § 15 WpHG / gemäß Artikel 17 MAR

    • Ad-Hoc-Mitteilung vom 25. Oktober 2016
    • Ad-Hoc-Mitteilung vom 8. Juli 2016
    • Ad-Hoc-Mitteilung vom 8. Juni 2016
  • Bekanntmachung nach § 20 AktG

    • Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG / Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung
    • Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 sowie Abs. 4 AktG (Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH)
    • Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 sowie Abs. 4 AktG (Stadt Bochum)
    • Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG (Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mit beschränkter Haftung)
    • Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG (Stadt Gelsenkirchen)
  • Hauptversammlung

    • Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BOGESTRA – Nachtrag 2018
ServiceNummer 0800 6 50 40 30
(gebührenfrei aus allen deutschen Netzen)
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