Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung und zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
Erklärung zur Unternehmensführung
- Erklärung zur Unternehmensführung 2024
- Erklärung zur Unternehmensführung 2023
- Erklärung zur Unternehmensführung 2022
- Erklärung zur Unternehmensführung 2021
- Erklärung zur Unternehmensführung 2020
Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
- Erklärung zu Empfehlungen der Regierungskommission DCGK 2024
- Erklärung zu Empfehlungen der Regierungskommission DCGK 2023
- Erklärung zu Empfehlungen der Regierungskommission DCGK 2022
- Erklärung zu Empfehlungen der Regierungskommission DCGK 2021
- Erklärung zu Empfehlungen der Regierungskommission DCGK 2020
Finanzkalender des laufenden Jahres
Datum Ereignis 30. April 2025 Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2024 11. Juli 2025 Ordentliche Hauptversammlung 14. Juli 2025 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2024 29. August 2025 Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht Alle Angaben sind ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen sind vorbehalten.
- Halbjahresfinanzberichte
- Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2024
- Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2023
- Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2022
- Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2021
- Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2020
- Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019
- Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018
- Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017
- Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2016
Entgelttransparenzbericht
Jahresabschlüsse
Risikobericht LkSG
Gemäß den regulatorischen Vorgaben ist durch das Unternehmen einmal jährlich für das abgelaufene Geschäftsjahr (Vorjahr) ein Risikobericht zu erstellen. Dieser Bericht muss erstmalig für das Jahr 2024 erstellt und in den ersten vier Monaten des Jahres 2025 veröffentlicht werden.
Festgelegt wird dies im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches auch als Sorgfaltspflichtengesetz oder als Lieferkettengesetz bezeichnet wird („Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“).
Ungeachtet, dass die Verpflichtung erst ab dem Jahr 2024 wirkt, wird durch das Risikomanagement der BOGESTRA bereits seit dem Jahr 2022 ein Risikobericht erstellt. Ziel ist es, frühzeitig auf etwaige Problemfelder hinzuweisen und den zielgerichteten Umgang mit diesen Problemfeldern anzustoßen.Ad-Hoc-Mitteilungen nach § 15 WpHG / gemäß Artikel 17 MAR
Bekanntmachung nach § 20 AktG
- Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG / Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung
- Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 sowie Abs. 4 AktG (Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH)
- Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 sowie Abs. 4 AktG (Stadt Bochum)
- Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG (Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mit beschränkter Haftung)
- Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG (Stadt Gelsenkirchen)