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Information zu BOGESTRA MOBIL

Seitens der BOGESTRA wird in

  • Fahrzeugen
  • betrieblichen Anlagen (Bahnhöfen)
  • am August-Bebel-Platz in Bochum-Wattenscheid
  • sowie im Bereich des Konrad-Adenauer Platzes (Bermuda3Eck) in Bochum

ein Free WiFi für Kunden der BOGESTRA bereitgestellt.

Der direkte Vertragspartner für die Kunden bei Nutzung dieses Angebotes ist die
GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH
Willy-Brandt-Allee 26
45891 Gelsenkirchen
Tel. 0209 7020
E-Mail: datenschutz@remove-this.gelsenwasser.de

Als Vertragspartner für die Nutzer des Free WiFi ist die GELSEN-NET auch die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO.

Alle Fragen rund um den Datenschutz bezüglich dieses Angebots sind an die GELSEN-NET zu richten. Dies kann entweder über die oben genannte Postanschrift oder per E-Mail an

          datenschutz@remove-this.gelsenwasser.de

erfolgen.

Weitere Informationen rund um das Angebot finden Sie auch unter
https://freewifi.gelsenkirchen.de/#start

Nachfolgend erfolgt eine informative Wiedergabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GELSEN-NET zur Nutzung des Angebots.

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Free WiFi Gelsenkirchen für Endkunden

Im Folgenden wird ausschließlich aus sprachlichen Gründen die Form „Nutzer“ beispielhaft gewählt. Selbstverständlich sind damit auch „Nutzerinnen“ gemeint.

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH, (im folgenden GELSEN-NET genannt), Am Bugapark 1c, 45899 Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB Nr. 1029) und der Kunde.

2. Geltungsbereich und Gegenstand der Leistung

  1. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme von frei zugänglichen Hotspots der GELSEN-NET in Übereinstimmung mit dem Telekommunikationsgesetz und sonstigen einschlägigen Gesetzesvorschriften. Dem Nutzer wird ein kabelloser Zugang (WLAN) zum Internet mittels des Free WiFi Gelsenkirchen ermöglicht.
  2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt.
  3. Eine Übersicht der Standorte des Free WiFi Gelsenkirchen wird dem Nutzer durch Veröffentlichung im Internet unter der Seite www.gelsen-net.de mitgeteilt.

3. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen GELSEN-NET und dem Nutzer kommt vorbehaltlich einer gesonderten Regelung durch die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit (= Freischaltung) zustande.

4. Leistungsumfang

  1. GELSEN-NET vermittelt dem Nutzer über den Hotspot-Dienst den mobilen Zugang zum Internet mittels WLAN-Technologie, die eine kabellose Datenübertragung zwischen dem Hotspot und dem WLAN-fähigen Endgerät (z.B. Notebook, Smartphone, Tablet-PC) des Nutzers ermöglicht. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit kann nicht gewährleistet werden. Die Übertragungsgeschwindigkeit hängt unter anderem von der Netzauslastung des Backbones, der Anzahl der Nutzer am jeweiligen Zugriffspunkt sowie von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server ab.
  2. Soweit GELSEN-NET für die genannten Produktvarianten bestimmte Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt oder verändert werden. Ansprüche des Nutzers ergeben sich hieraus nicht.
  3. GELSEN-NET ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen Dritter zu bedienen.

5. Authentifizierung und Kosten

  1. Mit One-Click erhält der Nutzer kostenlos und authentifizierungsfrei pro Endgerät ein Datenvolumen von 500 MB für 30 Tage. Nach Ablauf der 30 Tage wird das Datenvolumen wieder zurückgesetzt. Erreicht der Nutzer vorher das Limit, wird die Verbindung zum Internet getrennt. Nicht verbrauchtes Datenvolumen verfällt mit dem 30. Tag und ist nicht übertragbar, weder auf den nächsten Monat noch auf ein anderes Gerät.
  2. Mit Comfort-Click erhält der Nutzer kostenlos pro Konto 5 GB für 30 Tage. Nach Eingeben der gültigen E-Mail-Adresse, werden die Zugangsdaten verschickt. Mit diesen Daten loggt sich der Nutzer ein und wird unmittelbar nach Eingabe der Zugangsdaten freigeschaltet. Der Nutzer versichert, dass es sich um seine persönliche E-Mail-Adresse handelt. Sogenannte Wegwerf- oder Trash-E-MailAdressen sind nicht gültig. Eine Zustellung der E-Mail an Wegwerf-E-MailAdressen findet nicht statt. Nach Ablauf der 30 Tage wird das Datenvolumen wieder zurückgesetzt. Erreicht der Nutzer vorher das Limit, wird die Verbindung zum Internet getrennt. Nicht verbrauchtes Datenvolumen verfällt mit dem 30. Tag und ist nicht auf den nächsten Monat übertragbar. Es ist nur eine aktive Sitzung pro Account möglich.
  3. Bei Nutzung der entgeltpflichtigen Zugangsvariante via Paypal bekommt der Nutzer für 30 Tage eine Flatrate.
  4. GELSEN-NET behält sich vor, die Zugangsdaten zu deaktivieren, wenn sich der Nutzer nicht innerhalb von 10 Tagen einloggt.

. Sicherheit

  1. Die kabellose Übertragung zwischen dem Hotspot und dem Endgerät des
    Nutzers erfolgt unverschlüsselt. Es ist daher möglich, dass sich Dritte unbefugt
    Zugriff auf die übertragenen Daten verschaffen. Eine Sicherung des
    Datenverkehrs innerhalb der WLAN Versorgung kann erst mittels Nutzung einer speziellen Sicherheitssoftware erfolgen. Es wird dem Nutzer empfohlen, eine spezielle Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist.
  2. GELSEN-NET behält sich vor, den Zugang in regelmäßigen Abständen zu trennen, um eine erneute Authentifizierung des Gerätes zu erzwingen.
  3. Störungen sind der GELSEN-NET Hotline zu melden. Die aktuelle Rufnummer der Hotline lautet 0209 / 702-30 und ist unter www.gelsen-net.de veröffentlicht.

7. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, die Leistungen bestimmungsgemäß und im Rahmen der jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu nutzen. Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
    1. dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen und Inhalte an Dritte übersandt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme, ferner darf der Nutzer nicht in fremde Rechnersysteme eindringen (Hacking).
    2. darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel erfolgen ( § 238 Strafgesetzbuch)
    3. dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten abgerufen, übermittelt, bereitgehalten oder eingestellt werden, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, der Volksverhetzung dienen, andere zu Straftaten anleiten, sexuell anstößig sind oder die Würde des Menschen missachten, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. Die Bestimmungen des Jugendschutzes sind zu beachten.
    4. ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die GELSEN-NET oder Dritte entstehen,
    5. dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Nutzer zur Folge haben, .
    6. sind die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namensund Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechte Dritter und die Bestimmungen des Wettbewerbsrechtes sowie des Datenschutzrechts zu beachten.
  2. Es ist untersagt, in Netzwerkeinstellungen eigene DNS-Server einzutragen mit dem Ziel, diese für andere Zwecke zu nutzen als für die Auflösung eines DNS Eintrags.
  3. Hotspot-Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte gesondert geschützt, aufzubewahren. Sie müssen in regelmäßigen Abständen geändert werden. Sofern Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, ist der Nutzer verpflichtet, diese unverzüglich zu ändern.
  4. Der Nutzer stellt GELSEN-NET von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Inanspruchnahme des Hotspot-Dienstes und der damit verbundenen Leistungen durch den Nutzer beruhen bzw. mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutz- und urheberrechtlichen bzw. sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben.
  5. Nutzungsberechtigt sind Personen, die entweder zum Zeitpunkt der Nutzungsanmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben oder deren gesetzliche Vertreter der Nutzung zugestimmt haben. Der gesetzliche Vertreter haftet für die Risiken, die im Hinblick auf die Nutzung des WLAN-Zuganges (wie z. B. durch die Verbreitung von Materialien, Inhalten oder Informationen an andere) entstehen. Ferner haften sie vollumfänglich für entstehende Zahlungsverpflichtungen, die durch die Nutzung durch den Minderjährigen entstehen. Eine Nutzung durch Minderjährige unter 12 Jahren ist untersagt.

. Verstößt der Nutzer gegen ihm obliegende Pflichten, insbesondere gegen die in Ziffer 7.1 genannten Pflichten erheblich und nachhaltig, so ist GELSEN-NET berechtigt, dem Nutzer den Zugang zu verweigern bzw. den Zugang des Nutzers zu sperren. Im Falle einer Entgeltvereinbarung bleibt er verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu zahlen.

. Entgelte, Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Entgelte für die einzelnen Leistungen ergeben sich aus den für das jeweilige Vertragsprodukt bei Vertragsschluss gültigen Preislisten. Die geltenden Preislisten können auf der Website von GELSEN-NET unter www.gelsen-net.de, in den Service Points eingesehen oder bei GELSEN-NET angefordert werden.
  2. Anfallende Entgelte sind vom Nutzer per Paypal zu zahlen.

9. Haftung

Die gesetzliche Haftung von GELSEN-NET für Schadensersatz wird wie folgt beschränkt:

  1. GELSEN-NET haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden bis zu einer Höhe von maximal 1.000,-€ für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten. GELSEN-NET haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
  2. Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 10.1 gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen, Arglist oder schuldhaft verursachten Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit.
  3. Tritt mit der Erbringung von Telekommunikationsdiensten im Sinn von § 3 Nr. 24 Telekommunikationsgesetz, d. h der technischen Übertragung von Sprache/Tönen (z. B. Musik), Zeichen (z. B. E- Mail) und Bildern (z. B. Internetseiten) oder Daten ein Vermögensschaden ein, ist die Haftung auf 12.500,-- € pro Nutzer (Endnutzer) begrenzt. Tritt der Schaden bei mehreren Nutzern ein, ist die Haftung von GELSEN-NET gegenüber allen Geschädigten auf eine Höchstsumme von 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigt die Summe der Schadensersatzansprüche, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Schaden verursachenden Ereignisses gegenüber GELSEN-NET zustehen, diese Höchstsumme, so werden die Schadenersatzansprüche in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstsumme stehen. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten jedoch nicht, soweit der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
  4. Die Ziffern 10.1 bis 10.3 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung. Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadenabwehr und -minderung zu treffen.
  5. GELSEN-NET ist nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der mittels ihrer Leistungen von Dritten zu erlangenden Inhalte (Informationen) verantwortlich.

. Bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungspflicht von GELSEN-NET darauf, dem Nutzer einen Zugang zum Internet zu verschaffen. Für schadensverursachende Ereignisse oder Störungen, die auf Übertragungswegen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet GELSEN-NET nur, falls und soweit ihr

Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zustehen. Dieses gilt nicht, soweit schadensverursachende Ereignisse oder Störungen durch GELSEN-NET bzw. ihre erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. GELSEN-NET kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer durch Abtretung dieser Schadensersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

7. Beruhen Leistungseinschränkungen oder –einstellungen, insbesondere zeitweise Störungen oder Unterbrechungen der Leistungen von GELSEN-NET, auf höherer Gewalt, ist GELSEN-NET für den entsprechenden Zeitraum von ihrer Leistung befreit, ohne dass der Nutzer daraus Ansprüche ableiten kann. Als höhere Gewalt gelten alle von der GELSEN-NET nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs von GELSEN-NET liegenden Leistungshindernisse. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Naturgewalten, Feuer, Arbeitskampfmaßnahmen – auch in Drittbetrieben – und eine Unterbrechung der Stromversorgung.

10. Vertragslaufzeit, Kündigung und sonstige Vertragsauflösung

  1. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit dem jeweils vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt eine solche Vereinbarung, beginnt die Laufzeit des Vertrags mit dem Datum der betriebsfähigen Bereitstellung.
  2. Die Vertragslaufzeit ist abhängig von der Produktvariante und endet zum vereinbarten Zeitpunkt.
    1. Für alle Produktvarianten beträgt die Vertragslaufzeit:
      - 30 Kalendertage
    2. Eine explizite Kündigung ist nicht notwendig.
    3. Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund für GELSEN-NET liegt insbesondere vor, wenn

  • Der Kunde seine Zahlungen einstellt oder zahlungsunfähig ist,
  • der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt,
  • der Kunde gegen die in Ziffer 7 festgelegten Pflichten verstößt oder  
  • sonst wichtige Gründe bestehen.

11. Streitbeilegungsverfahren nach § 47a TKG

Der Nutzer, der selbst keine Telekommunikationsnetze betreibt oder nicht

Telekommunikationsanbieter für die Öffentlichkeit ist, kann im Falle eines Streits zu bestimmten Verpflichtungen von GELSEN-NET nach § 47a TKG ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen Hierzu hat er einen formlosen Antrag an die Bundesnetzagentur zu richten. Deren Adresse lautet wie folgt: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.

12. Auskunfteien/ SCHUFA/ CEG/ BÜRGEL

  1. GELSEN-NET ist berechtigt, im Rahmen der Bonitätsprüfung bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte einzuholen. GELSEN-NET ist ferner berechtigt, den Wirtschaftsauskunfteien die für das Inkasso erforderlichen Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangs voll streckungsm aßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten aus anderen Kundenverhältnissen bei einer Auskunftei anfallen, kann die GELSEN-NET hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von GELSEN-NET, eines Vertragspartners der Wirtschaftsauskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
  2. Die Einwilligung zur Einholung von Informationen bei der SCHUFA/Creditreform Boniversum hat den folgenden Umfang:

“Ich willige ein, dass GELSEN-NET bzw. der Kooperationspartner der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, (SCHUFA) und/oder der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss (Boniversum) oder eine andere Wirtschaftsauskunftei Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA/Boniversum erhält. Unabhängig davon wird GELSEN-NET bzw. der Kooperationspartner der SCHUFA/Boniversum auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangs voll streckungsm aßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA/Boniversum speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA/Boniversum sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA/Boniversum Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA/Boniversum stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA/Boniversum Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA/Boniversum ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score- Verfahren). Ich kann Auskunft bei der SCHUFA/Boniversum über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten:

(SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, www.schufa.de; Creditreform Boniversum GmbH, 41460 Neuss, Hellersbergstr. 11, www.boniversum.de)”

13. Sonstige Bestimmungen

  1. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger Zustimmung der GELSEN-NET gestattet. GELSEN-NET darf die Zustimmung nur aus sachlichen Gründen verweigern.
  2. Ist der Nutzer Verbraucher, so ist für Streitigkeiten zwischen GELSEN-NET und diesem das Gericht am Wohnort des Nutzers zuständig. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz von GELSEN-NET. GELSEN-NET behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte gegen den Nutzer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
  3. Für das Vertragsverhältnis der Parteien gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH
Am Bugapark 1c ⋅ 45899 Gelsenkirchen
T 0209 7020 F 0209 702-2100 freewifi@gelsen-net.de www.gelsen-net.de

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