Barrierefreiheit an unseren Bahnhöfen und Haltestellen
Die Bahnsteige der U-Bahnhöfe sind über Aufzüge oder über Rampen mit einer Neigung von maximal 6% barrierefrei zu erreichen. (Ausnahmen sind die Bahnhöfe Berninghausstraße in Herne sowie Bergwerk Consolidation in Gelsenkirchen)
Der Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Fahrzeugboden beträgt bei der U35 maximal zehn Zentimeter, bei den anderen Linien maximal acht Zentimeter.
Der Spalt zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante beträgt bei Stadtbahnwagen und Tango 8 Zentimeter, bei Variobahnen 6,5 Zentimeter.
Fahrplan der Tango-Fahrzeuge auf der U35 CampusLinie
Welche Haltestellen niederflurgerecht ausgebaut sind, ist in unseren Linienfahrplänen angegeben.
Die niederflurgerechten Haltestellen sind mit einem grauen Kreis gekennzeichnet.