Barrierefreiheit an unseren Bahnhöfen und Haltestellen
Die Bahnsteige der U-Bahnhöfe sind über Aufzüge oder über Rampen mit einer Neigung von maximal 6% barrierefrei zu erreichen. (Ausnahmen sind die Bahnhöfe Berninghausstraße in Herne sowie Bergwerk Consolidation in Gelsenkirchen)
Der Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Fahrzeugboden beträgt bei der U35 maximal zehn Zentimeter, bei den anderen Linien maximal acht Zentimeter.
Der Spalt zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante beträgt bei Stadtbahnwagen und Tango 8 Zentimeter, bei Variobahnen 6,5 Zentimeter.