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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA AG) für Veranstaltungen

1. Allgemeines, Gästeinformationen, Vertragssprache

  1. Die nachfolgenden AGB und Gästeinformationen gelten für alle Veranstaltungen der BOGESTRA AG, für die über die Vertriebskanäle (Ticketportale, Tickethotline, Vorverkaufsstellen etc.) der Reservix GmbH, Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg im Breisgau Eintrittskarten erworben werden.
  2. Gäste der BOGESTRA AG im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die über die Vertriebskanäle der Reservix GmbH, bei denen die BOGESTRA AG Veranstalter ist, Eintrittskarten erwerben und dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl. § 14 BGB).
  3. Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch.

 

2. Vertragsschluss

  1. Zur Abwicklung des Verkaufs von Eintrittskarten für ihre Veranstaltungen bedient sich die BOGESTRA AG des Ticketvermittlers Reservix GmbH. Durch den Kauf einer Eintrittskarte über die Vertriebswege der Reservix GmbH kommt ein Vertrag in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch zwischen der BOGESTRA AG und den Gästen zustande. Das Zustandekommen eines Kaufvertrages richtet sich nach den AGB der Reservix GmbH, so dass neben diesen AGB auch die AGB der Reservix GmbH gelten (https://cdn.reservix.com/AGB/AGB_Ticketkunde_RX_DE.pdf).
  2. Eintrittskarten sind grundsätzlich vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.

 

3. Veranstaltungsänderungen

Änderungen der Veranstaltung, der Anfangszeiten und Besetzungen bleiben vorbehalten. Für Angaben Dritter in Veröffentlichungen (z.B. durch die Presse) übernimmt die BOGESTRA AG keine Haftung.

 

4. Eintrittspreise

Je nach Art und Ort der Veranstaltung gibt es unterschiedliche Sitzpläne mit verschiedenen Preiskategorien. Die für die jeweilige Veranstaltung gültigen Preise sind über die Vertriebskanäle der Reservix GmbH und den Online-Seiten zur Veranstaltung einsehbar.

Sofern eine Veranstaltung nicht ausverkauft ist, besteht die Möglichkeit zum Erwerb von Eintrittskarten ab Einlassbeginn. Die Preise richten sich nach den verschiedenen Preiskategorien.

 

5. Ermäßigungen

  1. Abonnent*innen der BOGESTRA AG (Ticket1000, Ticket2000, DeutschlandTicket, SchokoTicket, DeutschlandTicket Schule, YoungTicketPlus, BärenTicket, FirmenTicket, DeutschlandTicket Job, MeinTicket, DeutschlandTicket Sozial) erhalten eine Ermäßigung auf maximal zwei Eintrittskarten für Veranstaltungen der BOGESTRA AG. Hierzu können im Buchungsprozess der Vertriebskanäle der Reservix GmbH bis zu zwei ermäßigte Eintrittskarten ausgewählt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Ermäßigung ist, dass die Gäste bei der Einlasskontrolle zur Veranstaltung unaufgefordert ihr Abonnent*innenticket vorzeigen.
  2. Rollstuhlfahrer*innen und schwerbehinderte Personen (mindestens 80 %) zahlen bei Veranstaltungen im Musiktheater im Revier den ermäßigten Preis.
    Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis erhalten bei allen Veranstaltungen freien Eintritt.
    Eintrittskarten für Rollstuhlfahrer*innen und schwerbehinderte Personen mit eingetragener Begleitperson für Veranstaltungen im Musiktheater im Revier können nur telefonisch über die Reservix-Hotline und die Vorverkaufsstellen erworben werden. Die Gäste müssen ihren Schwerbehindertenausweis bei der Einlasskontrolle zur Veranstaltung unaufgefordert vorzeigen.
  3. Für den Fall, dass der Nachweis für die Berechtigung zur Ermäßigung nicht bei der Einlasskontrolle vorgezeigt wird, muss der Differenzbetrag zum regulären Eintrittskartenpreis vor Ort nachgezahlt werden.
  4. Ermäßigungsberechtigungen müssen vor dem Kauf der Eintrittskarte geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Ermäßigung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

 

6. KombiTicket

  1. Bei Veranstaltungen der BOGESTRA AG im Musiktheater im Revier beinhalten Eintrittskarten die freie Hin- und Rückfahrt am Veranstaltungstag mit VRR-Verkehrsmitteln der 2. Klasse in der Preisstufe D.
  2. Bei Veranstaltungen in der KAUE Gelsenkirchen beinhalten die Eintrittskarten die freie Hin- und Rückfahrt am Veranstaltungstag auf allen BOGESTRA-Linien.

 

7. Veranstaltungsbesuch

  1. Einlass zu Veranstaltungen der BOGESTRA wird nur gegen Vorlage gültiger Original-Eintrittskarten und ggf. erforderlichem Nachweis zur Ermäßigung gewährt.
  2. Mitgeführte Mobiltelefone sind lautlos zu stellen.
  3. Nach Beginn einer Veranstaltung können Gäste aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und der anderen Gäste an einem störungsfreien Ablauf erst zu einem von dem Einlasspersonal festgelegten Zeitpunkt eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes sowie der einzunehmenden Sitzplätze ist Folge zu leisten. Je nach Veranstaltung ist ein verspäteter Einlass erst zur Pause oder gar nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Beginn der Veranstaltung vorverlegt wurde.
  4. Jede Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der angegebenen Veranstaltung auf dem auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Platz. Andere Plätze dürfen nur mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Einlasspersonals eingenommen werden. Mitarbeiter*innen der BOGESTRA AG oder von ihr Beauftragte sind berechtigt, Gästen im Einzelfall andere Plätze der gleichen oder einer besseren Preiskategorie zuzuweisen.
  5. Rollstuhlfahrer*innen stehen gesondert ausgewiesene Rollstuhlstandplätze zur Verfügung. Für Veranstaltungen im MiR werden Rollstuhlfahrer*innen gebeten, ihren Bedarf rechtzeitig vor Beginn der betreffenden Veranstaltung der Theaterkasse der MiR GmbH mitzuteilen.
  6. Mäntel, Jacken, Schirme, große Taschen, Rucksäcke oder vergleichbare Gegenstände können an der Garderobe des Veranstaltungsortes gegen Erhalt einer Garderobenmarke abgegeben werden. Gegen Vorlage der Garderobenmarke erhalten die Gäste ihr Garderobenstück ohne Berechtigungsprüfung ausgehändigt. Bei Verlust der Garderobenmarke werden Garderobenstücke nur gegen Nachweis der Empfangsberechtigung oder dann herausgegeben, wenn diese nach Rückgabe aller übrigen Garderobenstücke noch verfügbar sind. Im Fall von vertauschten, beschädigten oder abhanden gekommenen Garderobenstücken sowie dem Verlust einer Garderobenmarke, haben die Gäste dies gegenüber dem Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen. Mit Übernahme der Garderobenstücke haftet die BOGESTRA für den Verlust oder die Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurden. Die Haftung ist beschränkt auf den nachgewiesenen Zeitwert der aufbewahrten Garderobenstücke und höchstens 250 Euro je Garderobenstück. Es wird keine Haftung für den Inhalt von Garderobenstücken (bspw. in Jacken-/ Manteltaschen) übernommen. Die Abgabe und Aufbewahrung solcher Gegenstände (bspw. Ausweise und Urkunden, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel, Wertsachen, Schmuck, elektronische Geräte, etc.) erfolgt auf eigene Gefahr der Gäste.

Die Regelungen der AGB des Musiktheaters im Revier und die Nutzungsordnung der emschertainment GmbH für die KAUE Gelsenkirchen bleiben unberührt.

 

8. Verlust von Eintrittskarten

  1. Für auf dem Postweg verloren gegangene Eintrittskarten kann ein Zweitdruck der Karte (neuer Ticketcode) bis 7 Kalendertage vor der Veranstaltung von den Gästen bei der Reservix GmbH beantragt werden. Für den Fall, dass weniger als 7 Kalendertage bis zur Veranstaltung verbleiben, kann die Reservix GmbH den Gästen auf Antrag eine Einlassbestätigung als PDF per E-Mail zusenden.
  2. Bei sonstigem Verlust einer Eintrittskarte kann an der Kasse ab Einlassbeginn eine Einlassbestätigung ausgestellt werden, wenn die Gäste unter genauer Platzangabe nachweisen oder glaubhaft machen (bspw. durch Vorzeigen des Buchungs- oder Zahlungsbeleges), welche Karte sie gekauft haben. Die BOGESTRA AG ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
  3. Werden für denselben Platz von verschiedenen Gästen die Original-Karte und eine Ersatzkarte vorgelegt, hat der*die Inhaber*in der Original-Karte den Vorrang vor dem*der Inhaber*in der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der*die Inhaber*in der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.

 

9. Verlust von Gegenständen

  1. Jegliche Gegenstände, die im oder am Veranstaltungsort gefunden werden, sind bei den Mitarbeiter*innen der BOGESTRA oder von ihr beauftragten Personen abzugeben.
  2. Der Verlust von Gegenständen ist den Mitarbeiter*innen der BOGESTRA oder von ihr beauftragten Personen unverzüglich anzuzeigen.

 

10. Veranstaltungsort Musiktheater im Revier

Für den Fall, dass die Veranstaltung im Musiktheater im Revier (Kennedyplatz, 45881 Gelsenkirchen) stattfindet, gelten ergänzend die AGB der MiR GmbH (https://www.musiktheater-im-revier.de/de/articles/2023-24/general/agb).

Die vorliegenden AGB haben Vorrang vor den AGB der MiR GmbH.

 

11. Veranstaltungsort KAUE

Für den Fall, dass die Veranstaltung in der KAUE Gelsenkirchen (Wilhelminenstraße 176, 45881 Gelsenkirchen) stattfindet, gilt ergänzend die Nutzungsordnung der emschertainment GmbH.

Die vorliegenden AGB haben Vorrang vor der Nutzungsordnung der emschertainment GmbH.

 

12. Bild- und/oder Tonaufnahmen

  1. Das Aufzeichnen von Bild und/oder Ton von Veranstaltungen durch Gäste ist untersagt und löst Schadenersatzansprüche der BOGESTRA AG und der Künstler aus.
  2. Bei Verstoß sind die Mitarbeitenden der BOGESTRA AG oder von ihr Beauftragte berechtigt, die Herausgabe der Aufzeichnung zu verlangen, diese zu löschen und die Gäste zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.

 

13. Hausrecht

Das Hausrecht wird bei Veranstaltungen durch das Einlasspersonal ausgeübt. Dessen Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

14. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sofern Gäste Unternehmer sind, ist der Gerichtsstand Bochum.
  3. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
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